Informationen zu den Aufgaben der Hochschulfrauenbeauftragten der Uni Lübeck

Wie mittlerweile alle großen Verwaltungsbereiche hat auch die Universität zu Lübeck eine hauptamtliche Frauenbeauftragte.

Die Aufgaben der Frauenbeauftragten werden durch die besondere Struktur einer Hochschule bestimmt, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, mit einer Selbstverwaltung im Rahmen der bestehenden Gesetze.

Da diese Aufgaben sehr umfangreich sind, gibt es für jede Fakultät eine nebenamtliche Frauenbeauftragte, die sich insbesondere um Fragen der Lehre und Forschung kümmert und bei der Berufung von Professoren und Professorinnen mitwirkt. An der Medizinischen Universität existieren insgesamt zwei Fakultäten: die Medizinische und die Technisch-Naturwissenschaftliche.

Die hauptamtliche Frauenbeauftragte ist zuständig für die zentrale Verwaltung, die zentralen Organe sowie Einrichtungen der Hochschule (einschließlich Versorgungsbereiche) und gemeinsam mit den nebenamtlichen Frauenbeauftragten für den Bereich der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen.

Die gesetzliche Grundlagen unserer Arbeit sind das schleswig-holsteinische Hochschul- und das Gleichstellungsgesetz.

Wer kann sich an die Frauenbeauftragte wenden?
Alle weiblichen Beschäftigten an der Universität zu Lübeck und Studentinnen. Auch für Frauen, die zwar hier arbeiten, aber von Dritten beschäftigt werden, kann die Frauenbeauftragten tätig werden.

Wie erreiche ich die Frauenbeauftragte?
Am besten telefonisch einen Termin verabreden. Das Telefon (0451/500-3619, -3620) ist in der Regel montags bis donnerstags zwischen 8.00 und 16.00 Uhr besetzt. Gesprächstermine können auf Wunsch auch ausserhalb der regulären Arbeitszeiten liegen.

Muss ich meinen Vorgesetzten informieren, wenn ich mich beraten lasse?
Nein! Bei Terminen während der Arbeitszeit muss allerdings eine Abmeldung vom Arbeitsplatz erfolgen. Wer das nicht möchte, kann auch außerhalb der Arbeitszeit kommen. Die Frauenbeauftragte unterliegt genauso der Schweigepflicht wie andere Beratungseinrichtungen. Sie ist keiner dritten Stelle gegenüber auskunftspflichtig. Gespräche und Schriftverkehr sind streng vertraulich.